AGB
Erklärungen gemäß § 5 TMG
Web Atelier
Wojciech Myszk
Sandsteinweg 18a
12349 Berlin
Deutschland
E-Mail: w.myszk@web-atelier.io
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Web Atelier
Wojciech Myszk
Sandsteinweg 18a, 12349 Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FIRMA Wojciech Myszk, Sandsteinweg Str. 18a, 12349 Berlin
vertreten durch Wojciech Myszk, nachfolgend: „der Anbieter“.
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§ 1 Anwendungsbereich
(1) Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Webdesign und Webentwicklung, insbesondere die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites gemäß dem im Angebot festgelegten Leistungsumfang. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter die Herstellung eines Werks im Sinne des § 631 BGB.
(2) Der genaue Leistungsumfang (Anzahl der Unterseiten, Funktionen, Design-Vorgaben, ver-wendete Technologien etc.) ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Briefing. Nachträg-liche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leis-tungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Erstellung der Website erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Feedback zu Entwürfen etc.) vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwir-kung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend, und der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt unberührt.
(4) Sofern nicht gesondert vereinbart, umfasst die Vergütung des Anbieters nicht die Kosten für Domain, Hosting, Lizenzen von Drittsoftware (z. B. Plugins, Schriftarten, Stockfotos) oder sons-tige laufende Betriebskosten der Website. Diese sind vom Auftraggeber separat zu tragen.
(5) Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität der von ihm bereitgestellten und veröffent-lichten Inhalte (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB seines eigenen Angebots) selbst verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich als Teil der Leistung des Anbieters beauf-tragt wurden.
(6) Der Anbieter garantiert keine bestimmten Suchmaschinen-Rankings, Besucherzahlen oder wirtschaftlichen Erfolge, die durch die Website erzielt werden.
§ 2 Leistungen von dem Anbieter / Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Anbieter erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann der Anbieter den Erfolg bestimm-ter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Auftragge-ber ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Fak-toren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von dem Anbieter nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(2) Wenn der Anbieter für den Auftraggeber eine Dienstleistung im Bereich der Anfragengewin-nung erbringt, gelten Anfragen dann als qualifiziert, wenn sie sich über den vom Anbieter unter Mithilfe des Auftraggebers definierten und erstellten Prozess eingetragen haben und damit ein Interesse an den Produkten und der Dienstleistung des Auftraggebers gezeigt haben.
(3) Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Anbieter, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
(4) Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen unserer Auftraggeber zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil eines jeden Vertrages, dies gilt auch für nachträgliche Abänderungen der Verträge. Die Werbeschaltung wird von dem Anbieter grundsätzlich und ausschließlich nach bestem Wissen und Gewissen aufgebaut und geschaltet.
(5) Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(6) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu be-rechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(7) Im Anschluss an die Erstellung der Website kann zwischen den Parteien gesondert ein War-tungsvertrag geschlossen werden. Dieser umfasst, sofern im jeweiligen Angebot nicht abwei-chend definiert, insbesondere: die Aktualisierung von CMS, Plugins und Sicherheits-Updates, die Erstellung regelmäßiger Backups, die Behebung technischer Störungen sowie kleinere inhaltliche Anpassungen im vereinbarten zeitlichen Umfang. Der Wartungsvertrag ist rechtlich eigenständig und unabhängig vom Projektvertrag über die Erstellung der Website.
(8) Über den vereinbarten Wartungsumfang hinausgehende Leistungen (z. B. größere Design- oder Funktionsänderungen, neue Unterseiten) werden gesondert nach Aufwand vergütet.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber kann über das auf der Website des Anbieters integrierte Online-Termintool eine unverbindliche Anfrage für einen Telefontermin mit dem Anbieter vereinbaren.
(2) Im Anschluss an den Telefontermin übersendet der Anbieter dem Auftraggeber auf dessen Anfrage hin eine E-Mail oder einen Link mit einem Button zu dem Bestellformular des Anbieters. Durch Anklicken des Buttons in der E-Mail wird der Auftraggeber auf das Bestellformular des Anbieters weitergeleitet.
(3) Der Auftraggeber kann durch Anklicken der Auswahlfelder im Bestellformular die von ihm gewünschten Webdesign-Leistungen auswählen. Mit digitaler Unterschrift unter dem Bestellfor-mular und anschließendem Anklicken des Buttons „ANGEBOT UNTERZEICHNEN“ gibt er ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches der Anbieter annimmt, sodass ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber zustande kommt. Vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Beauftragung kann der Auftraggeber seine gemachten Eingaben jederzeit über die üblichen Tas-tatur- und Mausfunktionen einsehen und ändern. Der Anbieter sendet dem Auftraggeber unmit-telbar nach dem Absenden der Beauftragung eine Bestätigung per E-Mail.
(4) Der Anbieter speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertrags-schluss unter Wahrung des Datenschutzes.
(5) Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Anbieter erfolgt nicht.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(7) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauf-tragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
(8) Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Erstellung der Website unterfällt dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) und ist damit grundsätzlich abnahmebedürftig.
(2) Der Anbieter kann vom Auftraggeber nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätz-lich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Der Anbieter kann den Auftraggeber mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Ge-samtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber angefertigt und dem Anbieter überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Auftraggeber.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen und vom Auftraggeber zu setzenden Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Han-delskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Auftraggeber ist für die ange-messene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der ange-rufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Anbieter dem Auftraggeber die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung des Anbieters gilt auch dann als abgenommen, wenn sich der Auftraggeber auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Auf-wendungen, bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Auftraggeber auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die vom Anbieter angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).
(2) Die Vergütung wird, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, wie folgt fällig: 50 % der vereinbarten Vergütung als Anzahlung nach Vertragsschluss, die restlichen 50 % nach erfolgter Abnahme der Website gemäß § 4. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder SEPA-Lastschrift auf das vom Anbieter angegebene Konto.
(3) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber für jede fällige Teilzahlung eine ordnungsgemäße, die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung.
(4) Für den Fall, dass eine vereinbarte Zahlung nicht fristgerecht beim Anbieter eingeht, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Zahlungserinne-rung zu begleichen. Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen sowie die Übergabe von Zugangsdaten und Quellcode zurückzuhalten.
(5) Die Vergütung für den Wartungsvertrag gemäß § 6a wird monatlich im Voraus fällig und per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eine erteilte SEPA-Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Wartungsbeziehung.
(6) Für den Fall, dass eine Wartungsgebühr nicht eingezogen werden kann und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an den Anbieter zu überweisen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils an-dere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Das-selbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(8) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist der Anbieter berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf der eigenen Webseite zu Werbezwecken zu verwenden.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit bis zur Fertigstellung der Website kündigen (§ 648 BGB). Der Anbieter behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwen-dungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwer-ben böswillig unterlässt.
(2) Sofern nicht im Einzelfall anders nachgewiesen, wird die dem Anbieter zustehende Vergü-tung nach Kündigung wie folgt pauschaliert:
- bis zur Freigabe des ersten Entwurfs: 30 % der vereinbarten Vergütung,
- nach Freigabe des Entwurfs bis vor Fertigstellung: 60 % der vereinbarten Vergütung,
- nach Fertigstellung/Abnahme: 100 % der vereinbarten Vergütung.
Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren tatsächlichen Aufwands unbenommen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(5) Im Falle einer Kündigung werden dem Auftraggeber Materialien zum eigenständigen Umzug der Webseite zur Verfügung gestellt.
§ 6a Wartungsvertrag – Laufzeit und Kündigung
(1) Der Wartungsvertrag wird, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Mindestlaufzeit, verlängert sich der Wartungsvertrag automa-tisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Die Kündigung des Wartungsvertrags muss in Textform (z. B. per E-Mail an w.myszk@web-atelier.io erfolgen. Das Datum des Zugangs der Kündigung ist maßgeblich für die Fristwahrung.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen der Wartungsgebühr in Verzug ist.
(5) Die Kündigung oder Beendigung des Wartungsvertrags berührt nicht den Fortbestand der dem Auftraggeber nach § 11 eingeräumten Nutzungsrechte an der Website.
§ 7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der Rechnungs-betrag beim Anbieter eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen not-wendigen Daten beim Anbieter vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwir-kungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Auftraggeber mit der Anzahlung gemäß § 5 (2) im Verzug, ist der Anbieter nicht ver-pflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen.
(3) Gerät der Auftraggeber mit der Restzahlung nach Fertigstellung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Übergabe von Zugangsdaten, Quellcode und Nutzungsrechten (§ 11) bis zum voll-ständigen Zahlungseingang zurückzuhalten sowie nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Auftraggebers werden ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllung
(1) Der Anbieter wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Der Anbieter ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Anbieter – bis auf anderslautende und explizit schrift-lich vereinbarte Regelungen – die Herstellung eines Werks (der Website) im Sinne des § 631 BGB schuldet.
(3) Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Er-füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);
in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintre-tenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Im Rahmen des Wartungsvertrags übernimmt der Anbieter keine Gewähr für eine ununterbro-chene Verfügbarkeit der Website, soweit die Ursache außerhalb seines Einflussbereichs liegt (z. B. Ausfälle beim Hosting-Anbieter, höhere Gewalt, Angriffe Dritter). Die Haftung für Datenver-lust im Rahmen der Wartung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, vertragsgemäßer Anfertigung von Backups eingetreten wäre.
(4) Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, dem Anbieter ausschließlich Texte, Bilder, Logos, Videos und sonstiges Material zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt den Anbieter insoweit von etwaigen Ansprü-chen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an den Anbieter die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter abzuschließen ist, wird der Auftraggeber den Anbieter vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, der Anbieter hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an der erstellten Website (Design, Quellcode, Texte, Grafiken, soweit vom An-bieter erstellt) beim Anbieter.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der für ihn erstellten Website zum ver-einbarten Zweck.
(3) Ausgenommen hiervon sind Bestandteile, die der Lizenzierung durch Dritte unterliegen (z. B. Themes, Plugins, Schriftarten, Stockfotos). Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters; der Anbieter weist den Auftraggeber auf entsprechende Lizenzen hin.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, seine im Rahmen des Projekts entwickelten allgemeinen Metho-den, Vorlagen, Code-Bausteine und Konzepte auch für andere Kunden weiter zu verwenden, so-fern diese nicht speziell und ausschließlich für den Auftraggeber individualisiert wurden.
(5) Auf Wunsch übergibt der Anbieter dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung den Quellcode sowie sämtliche Zugangsdaten zu Hosting, Domain und CMS, soweit diese vom An-bieter verwaltet wurden.
(6) Endet der Wartungsvertrag, stellt der Anbieter dem Auftraggeber auf Anfrage die zur eigenständigen Fortführung der Website erforderlichen Zugangsdaten (Hosting, Domain, CMS) sowie den aktuellen Stand des Quellcodes zur Verfügung, sofern diese Daten vom Anbieter verwaltet wurden und die Vergütung vollständig beglichen ist.
§ 12 Rechte Dritter
(1) Stellt der Auftraggeber dem Anbieter Material zur Verfügung (z. B. Fotos, Videos), das der Anbieter bei der Zusammenarbeit verwenden soll oder kann, so gewährleistet der Auftraggeber, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptver-trags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Anbieter in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
§ 13 Referenz
(1) Der Auftraggeber räumt dem Anbieter das Recht ein, im Rahmen seiner gewerblichen Tätig-keit – ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken – den Anbieter persönlich und/oder die Firma als Ganzes unter Verwendung des Namens, öffentlicher Fotos (zum Beispiel von der Website oder auch aus Social-Media-Profilen) und des Firmenlogos des Auftraggebers als Referenzkunden zu nennen. Darüber hinaus räumt der Auftraggeber dem Anbieter das kosten-lose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die Leistungen zu beschreiben und diese Beschreibung inklusive ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise – ebenfalls unter Nennung des Namens des Auftraggebers, Verwendung der zur Verfügung gestellten und/oder öffentlichen Fotos, Verwendung des Firmenlogos sowie vom Auftraggeber erstellter Fotos, Videos, Webseiten oder anderer Materialien – publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber einschließlich Neben-abreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
AGB Stand: 01.01.2026